Containerdienst
ContainerdienstUnser Service im Bereich Containerdienst umfasst sämtliche Leistungen – von der Bereitstellung und Lieferung über die Abholung bis hin zur gesetzeskonformen Entsorgung. Container können von Privathaushalten wie von Gewerbetreibenden individuell bezogen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die in der Abfallwirtschaft eingesetzten Container für andere Dienstleistungen (Lieferung von Sand/Kies, Transport von Baustoffen, Lagerung für witterungsbeständige Materialien) in Anspruch zu nehmen.
Unser vielfältiges Sortiment gewährleistet immer eine Lösung, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann.
Für Abfälle jeglicher Art, wie z. B. Bauschutt, Baumischabfall, Sperrmüll, Grüngut, Holz, Gips, Schrott, Reifen, Glaswolle, Aushub oder sonstige Materialien bietet Ihnen die Wolf Entsorgung verschiedene Containerarten an:
Absetzcontainer (Mulde) mit und ohne Deckel
- 7 cbm
- 10 cbm
Abrollcontainer (mit Schubkarre befahrbar)
- 7 cbm offen
- 25 cbm offen oder mit Deckel
- 40 cbm offen oder mit Deckel
(Achtung bei 25 und 40 cbm: Für Bauschutt und Aushub nicht geeignet, da der Container zu schwer wird)
Sollten Sie keinen passenden Container gefunden haben, finden Sie hier weitere Behälterarten.
Bitte beachten Sie, dass die Containermaße abweichen können.
Hier erhalten Sie unser Merkblatt zur Containerbefüllung
FAQ
Generell werden Containerbestellungen innerhalb 1 bis 2 Werktagen ausgeführt. In der Hochsaison kann es zu Wartezeiten von mehreren Tagen kommen. Unsere Container können an Werktagen im Zeitraum von 6 bis 17 Uhr ausgeliefert und abgeholt werden.
Die problemlose Anfahrt zum gewünschten Stellplatz muss für unsere Containerfahrzeuge ohne etwaige Wartezeiten frei zugänglich (ohne Behinderungen, wie z.B. Bäume, Dachvorsprünge, Straßenlaternen) sein. Eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,5 m und eine Höhe von 4 m ist erforderlich. Zum Abstellen oder Abrollen des Containers benötigen wir einen befestigten, tragfähigen und auf die mögliche Belastung ausgelegten Untergrund. Für etwaige Schäden auf Pflastersteinen können wir keine Haftung übernehmen.
Sollte unser Container auf die Straße, einen öffentlichen Platz oder den Gehweg gestellt werden, benötigen Sie eine Stellgenehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Anlieferung an die Stadtverwaltung oder Ihre Gemeinde. Unsere Fahrer sind dazu angehalten, dass sie den Container ohne Ihre Stellgenehmigung nicht abstellen dürfen.
Die Befüllung darf maximal bis zur Oberkante erfolgen, damit ein gefahrloser Transport gewährleistet werden kann. Bei Deckelcontainern müssen die Deckel nach Beladung schließbar sein. Bei Überladung des Containers dürfen wir die Container nicht befördern, das heißt im schlimmsten Falle, dass Sie die Überladung wieder entnehmen müssen.
Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Hinweise, welche diese sind, finden Sie unter: „Entsorgung – Abfallkatalog“. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung.
Bitte achten Sie auf korrekte Befüllung, um Reklamationen und für Sie damit verbundene Mehrkosten zu vermeiden: Denn je nach Sortieraufwand, Entsorgungsweg und gesetzlicher Vorgaben können durch fehlerhafte Befüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen!
Sollten aufgrund nicht Einhaltens der erforderlichen Maßnahmen unsere Container nicht angeliefert werden können oder zur Abholung frei zugänglich sein, fallen Kosten für Leerfahrten an. Wünschen Sie eine Umsetzung Ihres Containers ist dies ebenfalls kostenpflichtig. Bei fehlerhafter Befüllung erfolgt eine Umdeklaration oder Sortierung der Störstoffe – diese Kosten sind im Vorfeld nicht abschätzbar.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Vertriebsteam mit Rat und Tat zur Seite!
Bei regelmäßiger Bestellung oder Tausch- bzw. Abholungsmeldungen ohne Preisauskünfte melden Sie sich bitte bei unserer Disposition.